Anna Lichtenstein – stimmts?!
1 Vertragsgestaltung
Anna Lichtenstein bietet Training/Coaching an. Schwerpunkt: Stimm-, Sprech- & Präsentationstraining. Klient und Trainerin definieren gemeinsam das Coaching-Anliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst eine Zielvereinbarung, konkrete Übungen, Interventionen und Trainingsmaßnahmen zur Erreichung des Ziels des Klienten. Das Coaching/Training erfolgt auf der Grundlage der geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin arbeitet auf der Grundlage ihrer fundierten Ausbildung und praktischen Erfahrung als Sängerin, Sprecherin und Stimmtrainerin/Stimmcoach. Die Trainerin arbeitet nach erkannten Methoden. Vertragsgegenstand ist ausschließlich Coaching und Training, eine Therapie wird ausdrücklich nicht durchgeführt. Falls aus Sicht der Trainerin eine Stimm-bzw. Sprechtherapie notwendig sein sollte, so verweist sie den Klienten an einen entsprechenden Therapeuten.
2 Erfolg des Trainings/Coachings – Gewährleistung
Anna Lichtenstein kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele nicht garantieren. Die von der Trainerin zu erbringenden Leistungen sind vertragsgemäß erbracht, wenn der Klient nicht innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Trainings-bzw. Coachingeinheit unter Angabe des geltend gemachten Mangels ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung von Tatbeständen und zu Empfehlungen sowie Übungsanleitungen der Trainerin gelten nicht als Mangel.
3 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Anna Lichtenstein. Die Preise sind darin als Netto-Preise angegeben, also zzgl. 19 % MwSt. Der Klient erhält nach den Coaching-bzw. Trainingseinheiten eine Rechnung über die von Anna Lichtenstein erbrachten Leistungen und bezahlt diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt.
4 Termine und Ausfallhonorar
Klient und Trainerin vereinbaren die Coachingtermine im Voraus. Der Klient kann einen Coachingtermin spätestens vier Tage zuvor kostenlos absagen. Danach ist ein Ausfallhonorar entsprechend folgender Staffelung zu zahlen:
1) Bis 24 Stunden vor geplantem Beginn: 50 %,
2) danach oder bei Nichterscheinen/vergeblicher Anreise: 100 % des fälligen Honorars.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses ausfallen musste. Auch in diesem Fall muss der Klient den Coach frühzeitig in Kenntnis setzen und nachweisen, dass ein schwerwiegendes Ereignis zu der Verhinderung geführt hat.
Abgesagte Termine werden neu vereinbart.
5 Dauer und Kündigung
Das Coaching/Training ist unbefristet. Der Coachingvertrag kann von beiden Parteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
6 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit
Anna Lichtenstein verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr im Rahmen des Coachings/Trainings zugänglich gemachten Informationen aus der Privatsphäre sowie aus dem Bereich der Organisation bzw. des Unternehmens des Klienten. Sie garantiert die volle Vertraulichkeit aller vom Klienten in den Coaching-Sitzungen gemachten Angaben.
7 Gesundheitszustand
Coaching und Training sind unter Umständen für solche Klienten nicht geeignet, die sich in gesundheitlichen, physischen/psychischen Krisen befinden oder entsprechend vorerkrankt sind. Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einem Coaching/Training aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte der Klient in HNO-medizinischer, psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung sein oder gewesen sein, so teilt er das der Trainerin mit. Der Coach entscheidet daraufhin, ob und wenn ja, wie er das Coaching/Training weiterführen wird. Das Coaching/Training ist nicht als Ersatz für ärztliche, psychotherapeutische oder logopädische Behandlungen zu verstehen.
8 Haftung
Trainerin und Klient sind sich darin einig, dass die Zusammenarbeit primär dem beruflichen und/oder persönlichen Wachstum des Klienten dient. Was der Klient damit in der Praxis anfängt, unterliegt seiner eigenen Verantwortung. Eine Haftung durch Anna Lichtenstein, z.B. für Unfälle, Erkrankungen oder Vermögensschäden während des Coachingprozesses, danach oder gleich aus welchem anderen Grund ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort von Anna Lichtenstein